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65 Jahre Grundgesetz und 65 Jahre Diktatur in Deutschland
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als staatsrechtliche Gesetzesgrundlage
verkündet – am 24. Mai 1949 trat es in Kraft. Das war vor 65 Jahren. Seit dieser Zeit haben die Eliten des Landes
ihre Politiker tanzen lassen und das Volk litt unter der Teilung Deutschlands, dem Währungsverfall und den
wirtschaftlichen Achterbahnfahrten. Ein
Mitspracherecht an den gesetzlichen Strukturen des Landes hatte es nicht;
auch nicht, nach der Wiedervereinigung als Kanzler Kohl eine
Verfassung für Deutschland
hätte erarbeiten lassen oder vorschlagen können. Das Grundgesetz diente der Scheindemokratie und diese haben wir
bis heute.
Das Grundgesetz kam ohne Mitbestimmung des Volkes zustande. Dennoch bezeichnete es Bundestagspräsident Norbert
Lammert (CDU) bei einer Feierstunde, als „Glücksfall“. Und das ausgerechnet an dem Tag, an dem der Bundestag auch
das unsinnige und unmachbare Rentengesetz verabschiedet hatte, das dem Volk kaum zugute kommen wird. Das allerdings
kann nur als Scherz gemeint sein. Denn die Floskel „das Grundgesetz [wurde] als Grundlage der jungen Demokratie in
Deutschland zur Verfassung ernannt.“ kann kaum gelten. Eine Gesetzesgrundlage, die die Demokratie eines Landes
begründet, aber nicht aufgrund demokratischer Mitbestimmung entstand, kann kaum demokratisch sein.
Damit ist das Grundgesetz bis heute ein Provisorium, das dringend und endlich geändert werden muss. Dazu ist eine
neue Rechtsordnung für Deutschland nötig, die auf demokratisch-politischer Bildung und Mitbestimmung des Volkes
basiert.
Bei der Feierstunde zum Grundgesetz, bei dem Vertreter des Bundestags, des Bundesrats, einige Regierungsmitglieder,
darunter Angela Merkel, und auch Vertreter des Bundesverfassungsgerichts anwesend waren, lobte Lammert in seiner
Rede
die Vielfältigkeit des Grundgesetzes. Der iranisch stämmige Schriftsteller und habilitierte Orientalist Navid
Kermani, der gern mit aberwitzigen Fragen stört, kritisierte in seiner
Rede
zwar einiges am Grundgesetz und nannte „Verstümmelungen“, wie die Änderungen am Paragraphen 16, die das „Asylrecht“
für Verfolgte beerdigt hätten.
Diese Änderungen am Asylrecht gehört zu den 59 Änderungen, die seit 1949 am Grundgesetz vorgenommen wurden. Die
Prüfung der rechtlichen Umsetzung und die Einhaltung der grundrechtlichen Bestimmungen blieben dabei leider
unberührt. Außerdem verpassten alle deutschen Regierungen die Einführung einer deutschen Verfassung mit Abstimmung
des Volkes, die die Diktatur der Parteien beenden. Wenn Norbert Lammert heute sagt, „Deutschland könne sich zu
dieser Verfassung nur gratulieren, denn sie habe sich als "unangefochtene Grundlage" des demokratischen
Zusammenlebens hierzulande erwiesen“, so steht Norbert Lammert damit im Sinne derer, die die Unrechtmäßigkeit
des Zustandekommens des Grundgesetzes bis heute leugnen und vertuschen und außerdem keinerlei Erneuerung
ermöglichen.
Es bleibt zu fragen, warum nicht Bundespräsident Joachim Gauck die Rede zu diesem Festakt hielt. Die Antwort gab
die
„Bild“,
die vom Streit zwischen Lammert und Gauck berichtet, in dessen Verlauf der Wessi Lammert dem Ossi Gauck wohl
nicht zutraute, eine ordentliche Rede aus gegebenem Anlass zu halten. Hoffen wir, dass der Gauck dann am 7.
Oktober 2014 seine Chance bekommt, wenn nämlich die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Geburtstag
gefeiert hätte.
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