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Revisionsverfahren Wulff
Aktuell ist zu berichten, dass die Staatsanwaltschaft Hannover Revision gegen den Freispruch im
Anschuldigungsverfahren gegen den Altbundespräsidenten Dr. Christian Wulff eingelegt hat.
Ein für die Steuerzahler beklagenswerter Vorgang.
Das bisherige staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und die Einleitung des Anschuldigungsverfahren und
das Anschuldigungsverfahren selber haben mit einem Aufwand, den wir auf unserer Website ausführlich dargestellt
hatten, den Bürger mit einem Millionen Eurobetrag viel zu viel gekostet, obwohl es nur um läppische 750 € geht.
Diese 750 € hatte ein Freund (Groenewold) als Gastgeber für den Bundespräsidenten a.D. übernommen. Hätte der
Bundespräsident a.D. selbst gezahlt, wären ihm seine Auslagen aus der Staatskasse erstattet worden. Kurz gesagt:
Die ganz Sache ist eine Bagatelle. Das ganze Verfahren ist ein bejammernswertes lächerlich-politinszeniertes
Theater einer an die Parteipolitik, d.h. Landes- und Bundesregierung weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft.
Menschen für Demokratie haben immer mit einem Freispruch gerechnet – die Rechtslage ist eindeutig – die Revision
ist völlig widersinnig.
Das Grundgesetz wurde 1949 sittenwidrig am Volk vorbei geschaffen. Das Grundgesetz sieht keine Mitbestimmung vor.
Die Stellvertreter (Politiker) des Souveräns (Volk) haben sich im Wege des Volksbetrugs selbst zum unanfechtbaren
Souverän erhoben. Dabei machten die Politiker in ihrem Machtstreben nicht einmal davor Halt, die Grundfesten des
Rechtsstaats zu unterlaufen. Die Staatsanwaltschaft ist nach dem Grundgesetz weisungsgebunden, d.h. die
(Partei-)Politik bestimmt, wie und gegen wen die Staatsanwälte ermitteln. Damit sichert die Politik ihre Macht –
unliebsame / gefährliche Personen werden durch die Staatsanwaltschaft ausgeschaltet.
Wenn nun ein solches Revisionsverfahren trotz eindeutigem Freispruch des vorsitzenden Richters
staatsanwaltschaftlich noch einmal in die Gänge gebracht wird, so hat das nur einen Grund: Die Verantwortlichen
für dieses Spiel Politik gegen Politik – nämlich CDU-Vorstand insgesamt einschließlich der Parteivorsitzenden Dr.
Angela Merkel (zugleich Bundeskanzlerin der BRD in Personalunion) – können nicht mit dem Freispruch des
eurokritischen Störenfrieds Wulff leben. Diesen Imageverlust wollen sie nicht einstecken. Die
Vorverurteilungskampagne von Politik / Wirtschaft und Presse soll weitergehen. Die Verlierer suchen ihr Heil
nun noch, in der Revision und weiteren Beweisaufnahmen, die noch ein Flecken auf die nun saubere Weste
des Dr. Christian Wulff zaubern können.
Es ist ein Trauerspiel und eine gleichzeitige frivole Frechheit gegenüber der Bevölkerung, für derartige
Lächerlichkeiten Aufwendungen in Millionenhöhe aus Steuermitteln einzusetzen. Das ist gegen die Interessen der
Menschen des Landes. Nicht nur, weil das Geld zum Fenster raus geschmissen wurde und wird, sondern auch weil
Wulff der einzige führende Politiker war, der sich in der Eurokrise für die Interessen der Deutschen Bürger
stark machte.
Wulff wollte einen Gläubigerschutz für die Bevölkerung der BRD, der für den Fall einer Staatsinsolvenz – die
Staatsinsolvenz wird auf Kosten der Bürger verschleppt – nach der Insolvenzordnung der BRD nicht vorgesehen ist.
Eine Insolvenzordnung für Private und Unternehmen soll den Gläubigerschutz garantieren. Die Körperschaften des
öffentlichen Rechtes, der Staat sind dabei völlig ausgenommen. D.h., der Staat fällt, wenn seine Führungsleute
verwirtschaften, nicht unter die verpflichtenden Regelungen zum Gläubigerschutz, obwohl eben diese
Führungspersonen selbst für persönliche Insolvenzen unter die Insolvenzordnung fallen. Ein unhaltbarer Zustand.
Wulff wollte zumindest das Schlimmste verhindern und die Haftung des deutschen Volkes für fremde Schulden durch
ESM und EZB stoppen. Denn ESM und EZB helfen niemanden, sie verschleppen nur die Insolvenz der gestützten
Pleitestaaten. Durch die Insolvenzverschleppung entstehen immense Kosten – wenn es dann zum Crash kommt,
bleibt für den Bürger immer weniger. Wulff wollte das verhindern. Denn er hat erkannt, dass die Kosten der
Insolvenzverschleppung derart hoch sind, dass eine Verschleppung zu Lasten der Bürger in keinem Falle
gerechtfertigt werden kann und dass sich dabei eine immer größere Generationenungerechtigkeit potenziert
(zukünftige Generationen haften für unsere Schulden.) Die Europolitik hat ihn einer Schmutzkampagne rücksichtlos
aus dem Weg geräumt, um die Eurorettung ebenso rücksichtslos fortsetzen zu können. Es mag sein, dass bei Wulff
nicht alles 100 % korrekt war, aber wer glaubt, dass das bei irgendeinem anderen Politiker anders wäre, ist naiv.
Strafrechtlich war an der Sache nichts daran – es ging auch gar nicht um Strafrecht – sondern um die Beseitigung
eines unbequemen Politikers.
Christian Wulff hätte das Richtige getan auch im Sinne von Menschen für Demo-kratie. Doch Politik und Wirtschaft
haben ihn nicht gelassen und in einer beispiellosen Kampagne aus dem Amt getrieben. Die Revision der
Staatsanwaltschaft ist der letzte Baustein in dieser infamen Kampagne.
Leider ist die Geschichte die Wiederholung der immer gleichen Fehler. Wulff ist wohl nicht der einzige
Bundespräsident, der Bundeskanzlerin Merkel und ihrer Europolitik zum Opfer fiel. Auch sein Vorgänger, Horst
Köhler, missfiel der Kanzlerin, weil er Gesetze eigenständig überprüfte und zum Teil die Unterschrift verweigerte.
Der Konflikt spitzte sich zu, als die Kanzlerin die Griechenlandhilfe durchpeitschte. Sie setzte Köhler massiv
unter Druck.
Köhler beugte sich, aber trat dann später zurück.
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