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 Normenkontrollantrag beim  Bundesverfassungsgericht gegen  Freihandelsabkommen
TTIP und CETA gelten als verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommen Menschen für Demo-kratie, die ein
Gutachten
erstellten. Doch damit sind wir nicht allein. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags
(WD 3 3000 – 189/14 vom 29.08.2014)
kommt zum gleichen Schluss; die Stellungnahmen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie (vom 13.03.2015,
Ausschussdrucksache 18(9)393) sind ebenfalls kritisch.
Dies betrifft insbesondere den sogenannten
Investitionsschutz,
wie er für TTIP und CETA geplant wurde.
Der Deutsche Bundestag vertritt die Interessen des Volkes. Obgleich keine Volksabstimmung zu den Handelsabkommen
erfolgten, wie sie gefordert wurden, und der einfache Bürger keine entsprechende Klage initiieren kann, dies ist
nicht vorgesehen, müssen die Parlamentarier endlich aktiv werden. Nach etlichen Protesten dürfte es in Berlin
bekannt sein, dass es mehr als Vorbehalte gegen die geplanten Abkommen gibt. Aus diesem Grund, wandten sich
Menschen für Demo-kratie mit einem
Brief
an unsere Volksvertreter, um sie dazu aufzurufen, mit einer Normenkontrollklage vor das Bundesverfassungsgericht
zu ziehen, damit der eilige Abschluss der Abkommen zugunsten weiterer, nötiger Überlegungen und Änderungen
verhindert werden kann.
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