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 ESM und Fiskalpakt
Der so genannte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) schraubt die deutschen Transferleistungen an
europäische Pleiteländer in unabsehbare und damit unverantwortliche Höhe. Nach dem Fiskalpakt muss
Deutschland seinen Haushalt zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission vorlegen. Nicht mehr der Deutsche
Bundestag entscheidet dann über den deutschen Haushalt, sondern Europäische Bürokratie. Menschen für
Demo-kratie meinen: Das ist undemokratisch. Deswegen reichten Menschen für Demo-kratie
>Verfassungsbeschwerde gegen den ESM und
den Fiskalpakt beim Bundesverfassungsgericht ein und einen
>Nachtrag.
Über die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts war zu erfahren, das Gericht wolle erst im
>September
seine Entscheidung darüber bekanntgeben, ob ESM und Fiskalpakt nun verfassungsrechtlich verwerflich oder ganz
und gar unmöglich sind. Bis dahin prüft das Gericht entsprechende Eingaben und wählte aus über 150 Anträgen
einige Musterverfahren aus, die in einer mündlichen Verhandlung am 10. Juli 2012
>verhandelt werden
– die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerde von Menschen für Demo-kratie wurde daher zunächst
>zurückgestellt.
Dennoch bestätigte das Bundesverfassungsgericht zwischen den Zeilen, dass der Antrag von Menschen für
Demo-kratie der allererste in dieser Sache war. Dies ergibt sich aus dem Aktenzeichen, die Numerus Currens,
also fortlaufend, geführt wurden. Das MfD-Aktenzeichen lautet 1296/12, alle ausgewählten Musterverfahren
führen Aktenzeichen ab 1390 oder später. Zwischen unserem Antrag und diesen ausgewählten
Musterverfahren liegen demnach 100 Anträge.
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